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Historie

Gegründet wurde unsere Kanzlei in der Stahlstadt Salzgitter durch Dr. jur. Heinz Dyck, der bis 1948 Richter beim Amtsgericht Salder war, seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1952 erhielt und 1957 zum Notar bestellt wurde.

1964 tritt Herr Rechtsanwalt Mönnich in die Kanzlei ein und wird ebenfalls zum Notar bestellt. Altersbedingt scheidet Herr Rechtsanwalt und Notar Mönnich Ende des Kalenderjahres 2002 aus der Kanzlei aus.

1973 wird der Übergang der Kanzlei in die zweite Generation durch Eintritt von Herrn Rechtsanwalt und Notar a. D. Klaus Mühe eingeleitet. Mit seinem Eintritt verbunden wird ein neuer Schwerpunkt der Kanzlei im Bereich der Unternehmensbetreuung in Salzgitter und Umgebung von der Gründung bis zur Insolvenzstrategie gesetzt und stetig ausgebaut.

In den folgenden Jahren treten die fachlichen Bereiche Miet- und Wohnungseigentumsrecht durch die juristische Betreuung eines großen Wohnungsunternehmens sowie von Wohnungseigentumsverwaltungen schwerpunktmäßig hinzu.

Weitere Schwerpunkte werden durch die ständige Beratung und Prozessvertretung von Insolvenzverwaltern einerseits sowie kommunaler Haftungsprozesse und Arzthaftungsverfahren andererseits gesetzt.

1996 beginnt der Übergang in die dritte Generation. Herr Rechtsanwalt und Notar Dietmar Weitzel tritt in die Kanzlei als Rechtsanwalt ein, nachdem er bereits parallel zu seinem Referendardienst beim OLG in Braunschweig gutachterlich für diese tätig war. Er übernimmt den gesamten anwaltlichen Bereich der Unternehmensbetreuung und Vertretung sowie der institutionellen Mandanten und baut diesen weiter aus. Es folgen im September 1999 die Bestellung zum ADAC-Vertragsanwalt, im Jahr 2000 die Ernennung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Jahr 2008 die Ernennung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht und schließlich, im April 2010, die Bestellung zum Notar.

Parallel zu dem Ausscheiden von Herrn Rechtsanwalt und Notar a. D. Klaus Mühe zum 01.01.2012 nimmt Frau Rechtsanwältin Anna Wehmeyer nach vorerfolgter Tätigkeit in eigener Praxis in Buxtehude die Mitarbeit in der Kanzlei auf und übernimmt die Mitbetreuung der institutionellen Unternehmensmandate sowie der Fachbereiche Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Verkehrsrecht und e-Commerce.

2016 tritt Frau Rechtsanwältin Farough Spantgar in die Kanzlei ein, nachdem diese in den Jahren 2012 bis 2015 bereits als Rechtsanwältin der Kanzlei Griesebach-Arnold und Kollegen in Marburg mit dem Schwerpunkt Medizinrecht als Rechtsanwältin tätig war.