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Handels-/Gesellschaftsrecht

Auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechtes sind wir aus anwaltlicher Sicht größtenteils unternehmensbetreuend tätig. Handelsgesellschaften jedweder Rechtsform werden hier von uns, in allen diese Unternehmen selbst betreffenden Rechtsfragen wie auch deren vertraglichen Verhältnissen zu Dritten, beraten und vertreten.

Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechtes vertreten wir Mandanten von der Existenzgründung, insbesondere in Fragen der richtigen Rechtsformwahl, interdisziplinär mit Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien über Fragen von Gesellschafterpflichten und -rechten während der werbenden Tätigkeit des Unternehmens bis hin zur klagweisen Anfechtung von unwirksamen und nichtigen Gesellschafterbeschlüssen sowie der Durchsetzung von Haftungsansprüchen.