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Arbeitsrecht

Sämtliche Fragestellungen des Arbeitsrechtes stellen einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Beratungs- und Vertretungstätigkeit dar. Daher haben wir diesen Schwerpunkt bereits mit zwei Fachanwälten besetzt. Wir beraten außergerichtlich und vertreten in Gerichtsverfahren in jedweder Hinsicht und insbesondere ideologiefrei sowohl Arbeitnehmer, insbesondere in Kündigungsschutzprozessen, Betriebsräte, insbesondere in Fragen der Betriebsverfassung und Mitbestimmung sowie Arbeitgeber jedweder Rechtsform, insbesondere in Kündigungsschutzprozessen, Fragen der Betriebsverfassung und Umstrukturierungen.

Bei unserer Beratungs- und Prozessvertretungstätigkeit greifen wir auf eine jahrzehntelange Erfahrung aus Gerichtsverfahren aller Instanzen (Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte und Bundesarbeitsgericht) zurück sowie insbesondere unsere Erfahrung aus der Betreuungstätigkeit für Unternehmen.