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Verkehrsrecht

Der gesamte Bereich des Verkehrsrechtes stellt einen seit Gründung unserer Kanzlei vorhandenen Schwerpunkt der außergerichtlichen, anwaltlichen Vertretungs- und Prozesstätigkeit dar. Sowohl die Geltendmachung sämtlicher Schadenersatzpositionen nach einem stattgehabten Verkehrsunfall einerseits wie auch die Abwehr solcher Ansprüche im Zusammenwirken mit den Haftpflichtversicherern unserer Mandanten andererseits sowie alle Fragen des materiellen Schadenersatzrechtes werden regelmäßig von allen unseren Berufsträgern bearbeitet.

Die besondere Expertise auf diesem Rechtsgebiet ist durch die Besetzung mit einer Fachanwaltschaft dokumentiert und wird zudem durch die Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt und Notar Weitzel als ADAC-Vertragsanwalt belegt.

Auch mit allen Facetten des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechtes (Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsverstöße etc.), insbesondere auch Fragen der Zulässigkeit einerseits und des Einhaltens standardisierter polizeilichen Messverfahren andererseits, sind wir ständig betraut.

Schließlich sind wir regelmäßig mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfes des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, des Eingriffs in den Straßenverkehr, Trunkenheit im Verkehr und Körperverletzungsvorwürfen befasst sowie allen streitigen Auseinandersetzungen mit den Haftpflichtversicherungsträgern über die Frage des versicherungsrechtlichen Deckungsschutzes  durch alle gerichtlichen Instanzen hindurch.