Der Notar sorgt mit seiner neutralen Beurkundungszuständigkeit auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden. Er ist wegen seiner exklusiven Beurkundungszuständigkeit in den Rechtsgebieten des Immobilien-, Gesellschafts-, Familien- und Erbrechtes insbesondere zuständig für
- Immobilienkaufverträge (einschließlich Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum)
- Immobilienkaufverträge in Krisensituationen (Insolvenz, Zwangsvollstreckung)
- Dingliche Grundstücksbelastungen, wie Grundschulden/Hypotheken (finanzielleBelastungen) sowie beschränkt persönliche Dienstbarkeiten und Grunddienstbarkeiten
- Veräußerung von Geschäftsanteilen an Gesellschaften
- Strukturveränderungen, wie beispielsweise Kapitalmaßnahmen und/oder Satzungsänderungen
- Übergabeverträge
- Erbbaurechtsverträge
- Ehe- und Partnerschaftsverträge
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen
- Einzeltestamente, Ehegattentestamente und Erbverträge
- Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
- Erbscheinanträge und Ausschlagungserklärungen von Erbschaften
- Nachlassauseinandersetzungen
- Lebenspartnerschaftsverträge
- Adoptionen
- Gründung von Kapitalgesellschaften
- Unternehmensumwandlungen
- Unternehmensnachfolgen
- Gesellschaftervereinbarungen
- Treuhandverträge
- Vollmachten
- Vereinsregisterangelegenheiten