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Der Notar sorgt mit seiner neutralen Beurkundungszuständigkeit auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden. Er ist wegen seiner exklusiven Beurkundungszuständigkeit in den Rechtsgebieten des Immobilien-, Gesellschafts-, Familien- und Erbrechtes insbesondere zuständig für

  • Immobilienkaufverträge (einschließlich Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum)
  • Immobilienkaufverträge in Krisensituationen (Insolvenz, Zwangsvollstreckung)
  • Dingliche Grundstücksbelastungen, wie Grundschulden/Hypotheken (finanzielleBelastungen) sowie beschränkt persönliche Dienstbarkeiten und Grunddienstbarkeiten
  • Veräußerung von Geschäftsanteilen an Gesellschaften
  • Strukturveränderungen, wie beispielsweise Kapitalmaßnahmen und/oder Satzungsänderungen
  • Übergabeverträge
  • Erbbaurechtsverträge
  • Ehe- und Partnerschaftsverträge
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen
  • Einzeltestamente, Ehegattentestamente und Erbverträge
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Erbscheinanträge und Ausschlagungserklärungen von Erbschaften
  • Nachlassauseinandersetzungen
  • Lebenspartnerschaftsverträge
  • Adoptionen
  • Gründung von Kapitalgesellschaften
  • Unternehmensumwandlungen
  • Unternehmensnachfolgen
  • Gesellschaftervereinbarungen
  • Treuhandverträge
  • Vollmachten
  • Vereinsregisterangelegenheiten