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Erbrecht

Auf dem Gebiet des Erbrechtes sind wir anwaltlich beratend und ggf. auch prozessvertretend regelmäßig dann tätig, wenn Erblasser zu Lebzeiten keine oder schlechte Vorsorge für ihren Todesfall betrieben haben und hierdurch Streitigkeiten zwischen Erben untereinander, aber auch Erben und Pflichtteilsberechtigten, entstehen. Häufig werden wir hier mit Sachverhaltsgestaltungen konfrontiert, in welchen privatschriftliche Testamente als nicht wirksam oder fälschlich formuliert angegriffen werden und insbesondere die Frage der Erbenstellung als solche streitig wird.

Aber auch in Streitigkeiten, in welchen mangelhaft formulierte, letztwillige Verfügungen eine Rolle spielen, sind wir häufig von Erben oder Miterben bzw. auch Pflichtteilsberechtigten mandatiert, um deren Rechte geltend zu machen und notfalls gerichtlich durchzusetzen.

Bei dieser anwaltlichen Beratungs- und Prozesstätigkeit kann auf die besonderen Erfahrungen aus der streitvermeidenden Beratungs- und Beurkundungszuständigkeit des notariellen Berufsträgers zurückgegriffen werden.