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Kaufvertragsrecht

In der Bearbeitung zivilrechtlicher Mandatsverhältnisse spielt das Kaufvertragsrecht des BGB eine zentrale Rolle. Sowohl Mandate mit der Problemstellung des wirksamen Zustandekommens von Kaufverträgen als auch Mandate über die Durchsetzung von Kaufpreiszahlungsansprüchen, der Abwehr solcher Ansprüche bzw. sämtlicher Fragen des spezifischen kaufvertraglichen Gewährleistungsrechtes werden regelmäßig von allen unseren Berufsträgern bearbeitet.